Rückenschmerzen - Notfall-Termine bei akuten Schmerzen (Ischialgie, Lumbalgie, Hexenschuss, ISG-Blockade) am Wochenende und Feiertagen
Praxis in München Nymphenburg - direkt am Botanischen Garten
Die Behandlung von Rückenschmerzen (Ischialgie, Lumbalgie, Hexenschuss, ISG-Blockade etc.) mittels Akupunktur und dem gesamten Spektrum der chinesischen Medizin (TCM) gehört zu den Schwerpunkten der TCM-Praxis in München Nymphenburg.
Akute Rückenschmerzen kümmern sich aber leider in den wenigsten Fällen um die üblichen Praxis Öffnungszeiten. Sie treten auch am Wochenende oder an Feiertagen auf. Schnelle Hilfe ist dann um so wichtiger.
Aus diesem Grund biete ich Ihnen auch am Wochenende und an gesetzlichen Feiertagen die Möglichkeit einer schnellen und unkomplizierten Terminvergabe, auch für den selben Tag.
Terminvergabe und Kosten/Erstattung
- Wann: Akute Notfalltermine sind möglich an allen Wochenenden (Samstag und Sonntag) und den gesetzlichen Feiertagen, nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung jeweils zwischen 8:00 und 11:00.
- Achtung: An den Weihnachtsfeiertagen 03.02/04.02.2024 sind leider keine Termine möglich!
- Wie schnell: In den meisten Fällen erhalten Sie einen Termin innerhalb der nächsten 4-6 Stunden.
- Wie und Wo: Bitte vereinbaren Sie den Termin telefonisch unter der Tel-Nr.: 0152 270 58 668. Die Praxis befindet sich in München Nymphenburg direkt am Botanischen Garten im SinnVoll/Zentrum für Gesundheit in der Menzinger Str. 68 in 80992 München.
- Kosten: Die Kosten für eine ca. einstündige Behandlungsdauer am WE oder Feiertagen belaufen sich auf 280 €. Bitte beachten Sie, dass die Behandlungskosten immer direkt im Anschluss an die Behandlung in bar zu entrichten sind. Sie erhalten eine Quittung und eine detaillierte Rechnung.
- Erstattung: Versicherte einer PKV oder einer privaten Heilpraktiker-Zusatzversicherung bekommen die Behandlungskosten in den meisten Fällen ganz oder teilweise erstattet. Die genaue Erstattungshöhe ist abhängig von Ihrem jeweiligen Versicherungsvertrag. Bitte beachten Sie, dass die Behandlungskosten unabhängig von der genauen Rückerstattungshöhe in vollem Umfang direkt im Anschluss an die Behandlung in bar zu entrichten sind. Gesetzliche Krankenkassen erstatten die Behandlungskosten in der Regel leider nicht. In diesem Fall können Sie die Behandlung ausschließlich als Selbstzahler in Anspruch nehmen.